1250
1350 n. Chr.
Stadt & Adel - Stadthöfe und 'Ausburger'

Die Berührungspunkte und Beziehungen zwischen Stadt und Landadel waren vielfältig.

Bildrechte Furor normanicus

In der frühen Stadtentwicklungsphase waren die Bindungen noch relativ eng: sei es, dass im 13. Jh. Adlige als Stadtvögte die Interessen der Stadtherren gegenüber der Gemeinde wahrten oder über erheblichen Grundbesitz in den Städten (Lehnshofsiedlungen und Stadthöfe) verfügten. Im 14. Jh. wurde dieser Besitz weitgehend aufgegeben und veräußert; desgleichen ging umfangreicher, um die Städte gelegener Landbesitz vom Adel an Bürger über.

Seit Beginn des 14. Jh. wird deutlich das Bestreben der Stadträte erkennbar, Adligen den Erwerb von Grundeigentum in der Stadt zu erschweren oder zu verbieten. Ein Grund war die Frage, wem die der Loyalität der in der Stadt ansässigen Adligen gehörte. Als sog. 'Ausburger' - Landbesitzer, die in Grund- oder Landesherrlicher Abhängigkeit zu ihrem Lehnsherrn standen - waren sie zuallererst diesem verpflichtet, was zu der Befürchtung Anlass gab, der Stadtherr könne sich über die ‚Ausburger' in die Angelegenheiten der Stadt einmischen.

StA Hannover, Urk. I, Nr. 398 1389 Apr. 18, Everd van Marnholte senior, Knappe, verkauft dem Rat für eine Summe Geldes einen freien Wasserweg durch sein Wehr auf der Leine bei Botmer für die Schiffahrt zwischen Hannover und Bremen.

Die Option in die Städte zu ziehen stand den Edelherren, Rittern und Knappen nun auch nicht mehr offen, wollte man nicht auf seinen Grundbesitz verzichten und als Stadtbürger zu leben war auch sicherlich bei der Mehrheit nicht erste Wahl.

Grundsätzlich waren Adlige als Stadtbürger willkommen, sofern sie sich dem städtischen Recht unterwarfen und der Stadt durch ihre besonderen Qualifikationen, z.B. als Soldener oder Hauptleute dienten.

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