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In den Quellen des frühen Mittelalters finden wir weder das Wort "Bauer" noch "Adel". Die Grundherrschaft und damit ein "Bauernstand" entwickeln sich erst ab dem 11. Jh., doch die Lebensumstände der Bauern sind nach Ort und Zeit höchst unterschiedlich.

Die Leibeigenschaft verlor seit dem 9. Jh. ihre Bedeutung. Leibeigene verfügten zunehmend über persönliche Freiheit, Freizügigkeit und Rechtsfähigkeit. Der Sachsen- und Schwabenspiegel sahen im 13. Jh. Leibeigenschaft wie Hörigkeit als nicht mehr zeitgemäß und die Reformatio Sigismundi 1439 machte ihre Abschaffung zum Reichsgesetz.
Im Hochmittelalter besserte sich die ökonomische Situation der leibeigenen Bauern. Die persönlichen "Hand- und Spanndienste" wurden durch die Rentengrundherrschaft abgelöst. Der Bauer bewirtschaftete einen Hof, der einem Grundherrn gehört und zahlte dafür Pacht. Im Gegenzug erhielt er Schutz und war sozial wie rechtlich eingebunden. Vom 12. bis zum 14. Jh. erlangten die Bauern zunehmend Selbstverwaltungsrechte - das Dorf wurde zur "politischen Gemeinde" mit eigener Verwaltung und Gericht.

Ökonomisch profitierten die Bauern am stärksten von dem hochmittelalterlichen Klimaoptimum (12.-14. Jh.) und dem damit verbundenen Bevölkerungswachstum. Die Agrarkrise in der zweiten Hälfte des 14. Jh., die Pest und der daraus folgende Mangel an Arbeitskräften zwangen die Grundherren zu weiteren Zugeständnissen. Der leibeigene Bauer des Spätmittelalters saß zumeist erblich auf seinem Hof, die ursprüngliche Dienste leistet er durch Geldzahlungen ab.
Die Veränderungen führten zunehmend zur Nivellierung der Vermögensverhältnisse. Während Edelherren verarmten, waren die Pachtbauern die Nutznießer der Entwicklung.

Die Schriftquellen des Spätmittelalters relativieren das Bild vom "armen Bauern und reichem Ritter". Schon im 13. Jh. häufen sich die Klagen über Bauern, "die über ihren Stand leben". Testamente des 14. und 15. Jh. belegen z.B., dass ein Bauer Federbetten, Zinngeschirr, Glas und Truhen sein eigen nennen, während sein Grundherr lediglich Holzbecher, Strohsack und Hocker vererben konnte.
Ab Mitte des 15. Jh. begann sich in einigen Regionen die Lage der Bauern wieder zu verschlechtern. Der Begriff "Leibeigenschaft" wurde auf eine neue Art der Abhängigkeit übertragen, welche wieder persönliche Dienste einforderte, weitere und zusätzliche Abgaben erhob, Freizügigkeit und Rechtsfähigkeit einschränkte sowie die Unauflöslichkeit des Abhängigkeitsverhältnisses ohne Einwilligung des Herrn und Heiratsbeschränkungen einführte. Die "neue Leibeigenschaft" entstand - und sollte erst im 19. Jh. enden ...weiter
© R. Kasties M.A.
Das Thema Bäuerliches Leben in der zweiten Hälfte des 13. Jh. wird präsentiert von der Gruppe "In der ahte mîn" aus Otterberg/Pfalz. |