1250
1430 n. Chr.
Handel & Handwerk - Der Aufstieg der Städte
Markt - Gilderegister der Tuchhaendler von Bologna, Bologna, Museo Civico Medievale, MS 93, fol. 1r

Entstehung und Aufstieg der Städte
Die Mehrzahl unserer Städte ist im Mittelalter aus befestigten Herrschaftssitzen entstanden. Die zeitgenössische Bezeichnung für frühstädtische Siedlungen war "Burg" ('castrum'). Seit dem frühen 12. Jh. trat an dessen Stelle im deutschen Sprachgebrauch zunehmend der Begriff 'Stat'. Anderen Siedlungen wurde im 9. und 10. Jh. vom Königtum das Marktrecht verliehen; sie entwickelten sich zu Markt- und Handelszentren. Im 12. und 13. Jh. kam es zu einer großen Welle von Stadtgründungen durch Territorialfürsten. Es war die Blütezeit des mittelalterlichen Städtewachstums. Die Zahl der Städte stieg von 200 auf 1500 (1250).

Waren alle Städte zunächst noch von ihren Stadtherren abhängig, gelang es den meisten Städten vom 13. Jh. an eine gewisse Autonomie zu erringen, weil ihre zunehmend verschuldeten Herren die Herrschaftsrechte (Marktzoll, Stapelrecht, Münzrecht, Gerichtsbarkeit) an sie verpfändeten.

Stadt- und Stadtrecht
Die Stadtherrschaft oblag dem Stadtherrn (Bischof, Adel, König), der diese durch Ministeriale, Vasallen oder Hörige (Stadtvogt, Schultheiß, Schulze) ausübte. Handwerker und Krämer waren dem Stadtherrn hörig. Seit dem 11. Jh. zogen verstärkt unfreie ländliche Arbeiter zu. Kaufleute treten schon früh als rechtlich gesonderte Gruppe in Erscheinung und genossen seit dem 10. Jh. kgl. Schutz. Gegen Entrichtung einer Marktsteuer erhielten sie Freiheit und unterstanden dem kgl. Gericht. Empfänger dieser Privilegien war meist eine Gruppe von Kaufleuten ("Gilden"). Kaufleute und Ministerialen bildeten die Führungsschicht, die durch, dem stadtherrlichen Amtmann beisitzende "Geschworene", "Schöffen" oder "Richter" eingeschränkt an der städtischen Verwaltung und Rechtsprechung beteiligt wurde. Daraus entwickelten sich ab 1200 die Stadträte, welche die Ausbildung des Stadtrechts selbst in die Hand nahmen. Im Verlaufe des 13. Jh. ging der Einfluss der Stadtherren immer weiter zurück, die obrigkeitliche Stellung des Rates wurde demgemäß weiter ausgestaltet. Ihm oblagen Finanz- und Bauverwaltung, Gerichtsbarkeit und die Vertretung der städtischen Interessen nach außen. Seit dem 14. Jh. wurden Verfassung und Verwaltung im Einzelnen mehr durchgebildet, Befugnisse des Rates weiter ausgestaltet, die Zahl der "Stadtangestellten" stieg rapide. Dem Gemeinwesen stand der ‚burmester' (‚bur' = ahd. Nachbar) vor.

Bürgerrecht (Bildrechte M. Lohstroh)

"Bürger" und Bürgerrecht
Der "Bürger" ist eine Schöpfung der liberalen Geschichtsschreibung des 18. und 19. Jh. Er geht zurück auf die erstmalig im 8. Jh. erwähnten ‚burgari'; Bewohner einer ‚burc'. Seit dem 10. Jh. erscheint der 'burgenses' (dt. ‚burger') auch als Rechtsbegriff und ist zunehmend mit Besitz verknüpft. Das "Bürgerrecht" selbst definiert Rechte und Pflichten (Gerichtsbarkeit, Freizügigkeit, passives Wahlrecht). Es erhielt nur, wer über Grundbesitz in der Stadt verfügte. Alle anderen Bewohner der Stadt - man schätzt heute 70-75 % - waren "Inwohner" ohne Bürgerrecht.

Wehr- und Wachwesen ('hovewerk')
Die Wehrhoheit, dass Recht auf Aufbau und Unterhaltung einer eigenen Verteidigungsorganisation wurde von den Landesherren auf Zeit gewährt. Die Teilnahme war Bestandteil des Bürgereides. Zu den Aufgaben des Wehr- und Wachwesens gehörten Graben- und Schanzarbeiten, Streifengänge und die Teilnahme an militärischen Operationen. Waffen und Rüstung musste sich der Bürger selbst beschaffen, bezahlen und Instandhalten.
Hovewerk, 14. Jh. (Bildrechte IG MIM) Die militärische Ausstattung wurde aus den sog. ritterlichen "Hergewät" übernommen.1 Was dazu gehörte ist in der Wolfenbütteler Handschrift des "Sachsenspiegel" festgelegt. Oberbefehlshaber des städtischen Aufgebots war zwar der Bürgermeister, die militärische Entscheidungs- und Befehlsgewalt oblag aber einem vom Rat angestellten Stadthauptmann. Dies war meist ein Adliger aus der Region. Stellten im 13. und 14. Jh. die Bürger noch überwiegend selbst das "städtische Aufgebot", so ging ihr Anteil daran seit dem 14. Jh. kontinuierlich zurück, der Anteil der besoldeten "Kriegsknechte" stieg dementspr. Seit Mitte des 14. Jh. verfügte jede Stadt über ein Kontingent an fest angestellten "Ratsknechten" und Schützen. Diese wurde in Krisenzeiten durch zusätzliche Anwerbungen aufgestockt.

Kopman (Bildrechte Elvelüüt Hamborch) Kaufleute als Elite
Die Mitglieder des Rates rekrutierten sich aus reichen Kaufmannsfamilien, Ministerialengeschlechtern und teils alteingesessenen städtischen Adelsfamilien (Geschlechter). Sie stellten im 14 Jh. die städtische "Funktions- und Sozialelite". Sie hatten das passive und meistens auch das auschließlich aktive Wahlrecht und konnten sich zur Wahl in den Rat oder in Ämter stellen. Handwerker und andere mittelständische Bevölkerungsgruppen waren von der politischen Mitbestimmung weitgehend ausgeschlossen, die unteren Schichten verfügten nicht einmal über das Bürgerrecht.

Handwerker (Bildrechte Vruntlike tohopesate)

Handwerk und Ämter
War im frühen Mittelalter die alltägliche handwerkliche Arbeit - im Allgemeinen von Unfreien oder Hörigen ausgeübt - gering angesehen, vollzog sich von 1000-1250 ein Wertewandel zugunsten des Handwerks. Mit dem Wachstum der Städte ging die Spezialisierung und Differenzierung in Berufsgruppen einher. Seit 1100 sind Zusammenschlüsse von Handwerkern nachweisbar, die sich im Spätmittelalter zu "Ämtern" entwickelten. Sie legten Ausbildungs- und Betriebsgründungskriterien fest, schufen Qualitätskontrollen, regelten die Aufteilung des Arbeits- und Warenmarktes, boten ihren Mitgliedern soziale Absicherung in Notlagen. Mitglieder waren ausschließlich die Meister, die aus ihrer Mitte die Vorsteher (Älterleute) wählten.

Die soziale Stellung eines Amtes war abhängig von der Bedeutung für die Stadt. Die wichtigsten Wirtschaftzweige - für den Eigenbedarf wie Export - waren Nahrungsmittel-, Textil- und Lederproduzierendes sowie die Leder- und Metallverarbeitenden Gewerbe. Dementspr. waren die Ämter der Bäcker, Knochenhauer (Fleischer), Schuhmacher und Schmiede dominierend. Kleine Berufsgruppen konnten den Großen zugeordnet sein, z.B. die Kleinschmiede, Messerschmiede, Nadler, Harnischmacher und Schwertfeger den Schmieden. Nicht organisiert waren Berufe wie Tischler, Böttcher, Sessel-, Holzschuh-, Stell- und Radmacher, Zimmerleute, Barbiere, Brauer, Glaser, Maler, Fischer, Fuhrleute, Sattler, Dachdecker, Seiler, Tapeziere, Taschenmacher, Trippenmacher und Kupferschläger.

Architekt, Mitte 13. Jahrhundert (Bildrechte Carlo Niato)

Berufsgruppen wie Akademiker (Juristen, Syndicus, Doktoren etc.) standen außerhalb dieser Ordnung und genoßen innerhalb der städtischen Gesellschaft zahlreiche Privilegien. Dazu gehörten z.B. auch die Architekten und Baumeister. Im 14. Jh. entstanden die großen gotischen Bürgerkirchen als Ausdruck der finanziellen Macht und bürgerlichen Selbstbewußtseins, innen ausgestattet mit einer Vielzahl von Altären. Jede Gilde, jedes große Amt hatte seine eigenen Altäre und Stiftungen. Auch auswärtige Adlige stifteten nicht selten Altäre in der Stadt. 1346-56 verschenkten die Edelherren von Dorstadt das Obereigentum an mehren Höfen zur Dotierung von Altären in der Stadt Hannover.2

Verfassungskämpfe
Zunehmender Amts- und Finanzmissbrauch, ökonomische Krisen sowie eine gewisse Kettenreaktion führten seit 1300 zu einer nicht abreißenden Reihe von innerstädtischen Verfassungskonflikten und Aufständen. Vor allem die Ämter drängten auf politische Teilhabe; der Hauptstoß richtete sich immer gegen die pol. Alleinherrschaft und das Missmanagement der Ratsgeschlechter.
Aufstand (Bildrechte R. Kasties) Selten kam es zur völligen Beseitigung der Geschlechter, zumeist wurden Kompromisse gefunden, die den ökonomisch stärksten Vertretern der Ämter Beteiligung an der Stadtverwaltung und ihren Organen einräumte. Diese schlossen sich nun selbst nach unten ab. Seit dem 14. Jh. waren auch die unteren Schichten beteiligt, sozialreformerische Ansätze gab es aber erst ab 1500.
Besonders lang anhaltend waren diese in Braunschweig; vom Ende des 13. bis Anfang 16. Jahrhunderts.

Die solcherart entstandenen und gefestigten Gemeinwesen machten sich im 15. Jahrhundert daran, die Welt des Mittelalters zu erobern, umzugestalten und die Weichen für die Zukunft zu stellen...weiter


1 Herwede (Heergewäte; adh. ‚Wad' = Kleid). Sie bezeichnet ganz allgemein die Kriegsausrüstung des Mannes, die gesondert vom ehelichen Vermögen nur im Mannesstamm vererbt wurde.

2 StAHan, Urk. Abt. I, Nr. 242, 243, 244, 312, 368.